BUZ oder SBU

Personen, die sich gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit versichern möchten, haben die Wahl, eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) abzuschließen oder diesen Schutz als Zusatzoption in eine private Renten- oder Lebensversicherung (BUZ) aufnehmen zu lassen. Bevor man sich für eine der beiden Varianten entscheidet, sollte man zunächst die Vor- und Nachteile der beiden Modelle gegeneinander abwägen.

Wer bereits eine private Renten- oder Lebensversicherung zur Altersvorsorge hat und diese bereits seit längerer Zeit bespart, sollte sich für eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden, da eine nachträgliche Aufnahme einer Zusatzversicherung in der Regel nicht möglich ist. Eine Kündigung der bestehenden Verträge ist erst recht nicht sinnvoll, da dies immer mit erheblichen finanziellen Nachteilen verbunden ist. Auch, wer sich gegen Berufunfähigkeit absichern will, dessen finanzielle Situation es aber nicht zulässt, zusätzliche Beträge in eine private Altersvorsorge zu investieren, ist mit einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung sicher besser bedient.

Wird dagegen das Thema private Vorsorge gerade allgemein in Angriff genommen, bietet es sich an, die Berufunfähigkeit als Zusatzoption in den neu abzuschließenden Vertrag aufzunehmen. Der Vorteil einer eigenständigen Versicherung ist, dass diese bei eventuell gewünschten Änderungen während der Laufzeit deutlich flexibler ist. So wirkt sich beispielsweise eine Senkung der Versicherungsprämie hier auch nur auf die Berufsunfähigkeitsversicherung aus, während diese bei der Zusatzversicherung auch immer die sonstigen Leistungen betrifft. Die Zusatzversicherung hat hingegen den Vorteil, dass, wenn die Berufsunfähigkeit beim Versicherten eintritt, der Versicherte keine weiteren Beitragszahlungen mehr für die gekoppelte Renten- oder Lebensversicherung zahlen muss, da diese Beträge dann von der Versicherung übernommen werden.


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