Berufsunfähigkeitsversicherung

Das Risiko, berufsunfähig zu werden, stellt für jedermann eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar. Fällt durch Berufsunfähigkeit das regelmäßige Einkommen ganz oder teilweise weg, ist schnell die eigene Existenz bedroht. Gegen dieses Risiko kann man jedoch Vorsorge treffen. Personen, die vor dem 01. Januar 1961 geboren sind, kommen noch in den Genuss, dass das Risiko der Berufsunfähigkeit durch die gesetzliche Rentenversicherung abgedeckt wird. Allerdings leistet die gesetzliche Rentenversicherung auch nur unter bestimmten Voraussetzungen und in einem recht geringen Maße Ersatz für den Wegfall des Einkommens. Sinnvoll ist in jedem Fall der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung für all die Personen, die einer regelmäßigen Beschäftigung nachgehen, welche den eigenen Unterhalt und / oder den Unterhalt von Angehörigen sichert. Bei dieser Beschäftigung muss es sich nicht zwingend um eine bezahlte Tätigkeit handeln, auch unentgeltliche Tätigkeiten, welche jedoch ohne größeren finanziellen Aufwand nicht ersetzbar wären, können abgesichert werden. Bestes Beispiel für derartige unentgeltliche Tätigkeiten ist der Arbeit einer Hausfrau. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist neben der Unfallversicherung die bekannteste Variante von Invaliditätsversicherungen. Abschließen kann man diese als selbständige Versicherung, sehr häufig wird sie aber auch als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, kurz BUZ genannt, in andere Versicherungen als Zusatzoption aufgenommen. Dies ist meistens bei Lebens- und Rentenversicherungen der Fall, möglich ist es zudem auch bei der betrieblichen Altersvorsorge. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt an die versicherte Person eine Berufsunfähigkeitsrente in der gemäß Versicherungsvertrag vereinbarten Höhe, wenn die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit gegeben sind. Mehr darüber können Sie in der Rubrik „Berufsunfähigkeit“ erfahren.

Höhe der BU-Rente

Die Höhe des zu zahlenden Versicherungsbeitrages richtet sich nach einer Vielzahl von Faktoren. Hierbei spielt natürlich das Alter des Versicherten bei Eintritt in die Versicherung eine Rolle und auch die Höhe der im Leistungsfall zu zahlenden BU-Rente. Auch der Gesundheitszustand des Versicherten, eventuelle Vorerkrankungen und ob dieser Raucher ist, sind maßgebliche Kriterien. Ganz wichtig für die Höhe des Beitrages ist auch, welchen Beruf der Versicherte ausübt. Bei Berufen wie Apotheker oder Bürokaufmann ist das Risiko der Berufsunfähigkeit eher gering, was sich durch niedrigere Beiträge bemerkbar macht. Dachdecker und Krankenpfleger sind statistisch am häufigsten berufsunfähig und müssen somit auch höhere Beiträge entrichten. Ein weiteres Kriterium für die Beitragshöhe ist, ob der Vertrag die Möglichkeit der sogenannten abstrakten Verweisung enthält. Mit dieser Klausel hat die Versicherungsgesellschaft die Möglichkeit, die Rentenzahlung im Versicherungsfall abzulehnen, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund seines gesundheitlichen Zustands in der Lage ist, einen anderen Beruf auszuüben, welcher seiner bisherigen Lebensstellung, Ausbildung und Berufserfahrung entspricht. Ein Beispiel für eine abstrakte Verweisung wäre ein Arzt, der aufgrund einer Lähmung keine Operationen mehr durchführen, jedoch noch Sprechstunden abhalten kann. Der Versicherte muss hierbei in Kauf nehmen, dass sein Einkommen bis zu 20 Prozent geringer ausfallen kann, als bisher. Auch trägt er das Risiko, einen entsprechenden Arbeitsplatz finden zu müssen. Da die abstrakte Verweisung ein aus Sicht der versicherten Personen sehr unpopulärer Vertragsbestandteil ist, welcher nur für Verunsicherung sorgt, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer solchen Option überhaupt sinnvoll ist, werden heutzutage fast nur noch Tarife ohne abstrakte Verweisung angeboten.

Kriterien für eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung

Es gibt eine Reihe von Kriterien, welche eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung auszeichnen. Dies ist zum einen der Verzicht auf die abstrakte Verweisung, zum anderen die Anerkennung der Berufsunfähigkeit ab Beginn mir rückwirkender Rentenzahlung für bis zu sechs Monate. Ebenso positiv ist die Aufnahme einer Nachversicherungsgarantie. Hier hat der Versicherte die Möglichkeit, jederzeit ohne neue Gesundheitsprüfung die versicherte Rentenleistung erhöhen zu lassen, wenn sich zum Beispiel wegen Hochzeit oder Familienzuwachs die persönlichen Lebensumstände ändern. Auch sollte der Tarif eine garantierte Rentensteigerung während der eventuellen Rentenzahlung zum Ausgleich der Inflationsrate beinhalten. Faire Verträge beinhalten zudem eine rückwirkende Rentenzahlung für mindestens drei Jahre bei verspäteter Meldung. Dies ist dann von Bedeutung, wenn der Versicherte seine Krankheit zunächst nicht so dramatisch einschätzt und sich erst im Laufe der Zeit herausstellt, dass eine dauerhafte Berufsunfähigkeit gegeben ist oder die Angehörigen des Versicherten gar nicht wissen, dass überhaupt eine Versicherung besteht und erst später darauf stoßen. Ein weiterer Aspekt im Sinne des Versicherungsnehmers ist, wenn vertraglich die Anwendung von §19 VVG ausgeschlossen wird. In diesem Paragraph ist die Berechtigung der Versicherungsgesellschaft geregelt, während der Laufzeit vom Vertrag zurückzutreten oder nachträglich eine Beitragserhöhung zu verlangen, wenn sich herausstellt, dass bereits bei Abschluss der Versicherung ein erhöhtes Risiko vorlag, auch wenn dieses dem Versicherten zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt war. Weiterhin sollte der Versicherte vor Abschluss darauf achten, dass der Versicherungsschutz weltweit Gültigkeit hat, dass auf eine Arztanordnungsklausel verzichtet wird, das Rücktrittsrecht der Versicherungsgesellschaft auf fünf Jahre oder kürzer begrenzt wird und es eine klare Regelung für befristete Anerkenntnisse inklusive eines Verzichts auf Nachprüfung während eines befristeten Anerkenntnisses gibt.


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