Allgemeine Versicherungsbedingungen

Nein, keine Sorge, es folgen hier jetzt nicht mehrere Seiten Kleingedrucktes! Dennoch sollten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, kurz AVB, für private Berufsunfähigkeitsversicherungen nicht unerwähnt bleiben, denn seit der Deregulierung der Versicherungsbranche im Jahr 1994 hat sich wohl bei keiner anderen Versicherungsart ein so intensiver Wettbewerb auf Basis der Allgemeinen Versicherungsbedingungen entwickelt, wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Ein solch starker Konkurrenzdruck zwischen den einzelnen Anbietern ist grundsätzlich einmal etwas Positives für den Kunden, auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung hat dieser im Lauf der Zeit zu verbesserten Deckungszusagen für die Versicherungsnehmer geführt. Ob und inwieweit entsprechende Zusagen des Versicherers wie beispielsweise der Verzicht auf Beitragsanpassung oder die Aufnahme neuer Risiken wie Deckung bei Berufsunfähigkeit durch einen terroristischen Anschlag überhaupt ausreichend versicherungsmathematisch durchkalkuliert sind, interessiert den Versicherungsnehmer eher weniger. Sollte durch eventuelle Fehlkalkulationen der Versicherungsgesellschaft diese tatsächlich in Zahlungsschwierigkeiten geraten, so tritt normalerweise Protektor, eine Sicherungseinrichtung für Versicherungen im Insolvenzfall, für die Leistungen ein.

Während bei vielen anderen Versicherungen der Leistungsumfang größtenteils etwa gleichwertig ist und die Beitragshöhe das maßgebliche Kriterium bei einem Versicherungsvergleich darstellt, so ist der Beitrag bei Berufsunfähigkeitsversicherungen nur einer von vielen Anhaltspunkten dafür, ob der angebotene Tarif ein gutes Preis- / Leistungsverhältnis hat. Die Unterschiede bei dem Leistungsumfang und den -voraussetzungen, welche in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt werden, sind bei der BUV sehr gravierend. Zwar werden die Bedingungen der einzelnen Tarife von Rating-Agenturen durchleuchtet und bewertet, inwieweit das Votum der Agentur aber geeignet ist, es als Entscheidungsgrundlage für einen Vertragsabschluss heranzuziehen, ist jedem selbst überlassen. Rating-Agenturen arbeiten oft mit Versicherungsgesellschaften zusammen, daher sind Zweifel nicht ganz unangebracht, dass die Bewertung der Agentur vielleicht nicht ganz objektiv ausfällt. Welche Kriterien eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung auszeichnen, haben wir bereits im Haupttext erläutert. Es empfiehlt sich für jeden Kunden, vor Abschluss der Versicherung zunächst die Tarifkonditionen und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen dahingehend zu überprüfen, ob der Vertrag diese Kriterien erfüllt.


© 2011-2024 Berufsunfaehigkeit.biz - Impressum - Datenschutz