Berufsunfähigkeit

Eine Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, welche aus einer Krankheit, aus Invalidität oder aus einem Unfall resultieren, dauerhaft nicht in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Dies ist gegeben, wenn ein zugelassener Arzt per Gutachten attestiert, dass der Patient berufsunfähig ist und voraussichtlich für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten außer Stande ist, seiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Die gesetzliche Rentenversicherung definiert die Berufsunfähigkeit wie folgt: „Berufsunfähig ist, wer aus gesundheitlichen Gründen in seinem oder einem anderen Beruf weniger als sechs Stunden täglich leisten kann, wie vergleichbare gesunde Berufstätige.“ Dabei ist eine Berufsunfähigkeit nicht mit einer Erwerbsunfähigkeit gleichzusetzen. Jemand, der erwerbsunfähig ist, kann keinerlei beruflicher Tätigkeit mehr nachgehen. Die Berufsunfähigkeit bedeutet lediglich, dass der Betroffene nicht mehr in seinem angestammten Beruf arbeiten kann, er jedoch theoretisch in der Lage ist, eine andere Art von Arbeit auszuüben. Beispiele dafür gibt es einige. Ein Dachdecker, der nach einem Unfall im Rollstuhl sitzt, aber seine Arme und den Oberkörper noch einwandfrei bewegen kann, könnte noch einer sitzenden Tätigkeit wie zum Beispiel als Telefonist in einem Service-Center, nachgehen. Ein Bäcker, der aufgrund einer Allergie starkes Asthma vom Mehlstaub bekommt, könnte auf einen anderen handwerklichen Job, wie beispielsweise Fliesenleger, umschulen.

Gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit kann und sollte man sich absichern. Im Allgemeinen ist es so, dass die Versicherung dann eintritt, wenn mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit attestiert wird. Private Berufsunfähigkeitsversicherungen können allerdings auch mit einer anderen Staffelung der Leistungen vereinbart werden. So ist es hier zum Beispiel möglich, eine Staffelung mit einem Invaliditätsgrad von 25 Prozent bis 75 Prozent abzuschließen. Hat der Betroffene dann bei Eintritt der Berufsunfähigkeit einen Invaliditätsgrad von mindestens 75 Prozent, wird die volle Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlt, liegt der Grad der Invalidität zwischen 25 und 75 Prozent, erhält der Versicherte nur eine anteilige Rentenzahlung. Bei Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist das Risiko der Erwerbsunfähigkeit automatisch mitversichert. Bis zum Ende des Jahres 2000 war die Berufsunfähigkeit generell Teil der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies hat sich jedoch zum 01. Januar 2001 geändert. Seit diesem Zeitpunkt ist Berufsunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch für Personen enthalten, welche vor dem 02. Januar 1961 geboren wurden, wobei der Versicherungsschutz sich dabei auch lediglich auf die Form der teilweisen Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit gemäß § 240 SGB VI erstreckt. Alle danach geborenen Personen erhalten lediglich eine geringe Erwerbsminderungsrente, allerdings auch nur dann, wenn sie mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Berufsanfänger gehen also im Falle einer Berufsunfähigkeit gänzlich leer aus. In Fällen, bei denen der Versicherte seine Arbeit noch zur Hälfte leisten kann, erstattet die Berufsunfähigkeitsversicherung ab Vorliegen der Pflegestufe 1 teilweise die entstandene Einkommenslücke.

Für die private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit gibt es verschiedene Versicherungsformen. Neben einer eigenständigen Berufsunfähigkeitsversicherung kann diese auch optional als Zusatzversicherung in eine Risikolebensversicherung, in eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung oder in eine Basisrente integriert werden. Auch in die betriebliche Altersvorsorge kann eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung aufgenommen werden.

Rein statistisch betrachtet haben Dachdecker das höchste Risiko, dass eine Berufsunfähigkeit eintritt. Mit gut 52 Prozent wird mehr als jeder zweite Dachdecker während seines Berufslebens berufsunfähig. Bei gut 28 Prozent aller Fälle wird die Berufsunfähigkeitsrente als Hinterbliebenenrente gezahlt, was bedeutet, dass gut 28% der Dachdecker ihr Rentenalter nicht erleben. Nach den Dachdeckern folgen Krankenpfleger und Fleischer mit einer Berufsunfähigkeitsquote von jeweils gut 40 Prozent auf dem zweiten und dritten Platz in der Statistik. Danach folgen mit Tiefbauern, Maurern und Malern weitere Berufe aus dem Bau- beziehungsweise Baunebengewerbe. Am wenigsten von Berufsunfähigkeit betroffen sind Ärzte, Maschinenbau- und Elektroingenieure. Insgesamt sind etwa 58 Prozent aller Betroffenen bei Eintritt der Berufsunfähigkeit bereits 51 Jahre und älter. Wer aufgrund der vorgenannten Zahlen jedoch davon ausgeht, dass berufsbedingte Unfälle und Erkrankungen aufgrund hohen Lebensalters die Hauptursachen für Berufsunfähigkeit sind, täuscht sich: Knapp 34 Prozent, also jeder dritte Betroffene, wird aufgrund von psychischen Erkrankungen berufsunfähig. Allgemein hat die Anzahl von Fällen mit psychischen Erkrankungen seit Beginn des neuen Jahrtausends deutlich zugenommen. Fundierte Kenntnisse, worin sich diese hohe Zunahme begründet, gibt es bislang nicht. Psychologen und Mediziner führen diese zum einen auf den deutlich gestiegenen Leistungsdruck am Arbeitsplatz zurück, welcher vermehrt zu Depressionen und dem sogenannten „Burn-out-Syndrom“ führt. Zum anderen wird davon ausgegangen, dass die Hemmschwelle vieler Betroffener, ihre psychische Erkrankung nicht mehr zu verschweigen, in der nahen Vergangenheit gesunken ist.

Der hohe Anstieg psychischer Krankheiten sollte auch für Personen aus Berufsgruppen mit ansonsten eher geringem Berufsunfähigkeitsrisiko ein Alarmsignal sein. Büroangestellte und Ärzte laufen sicher nicht Gefahr, bei ihrer Arbeit vom Dach zu fallen, eine psychische Erkrankung kann jedoch jeden treffen. Schon deshalb sollten alle Berufstätigen, bei denen die gesetzliche Rentenversicherung nicht das Risiko der Berufsunfähigkeit abdeckt, gut überlegen, ob sie nicht eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen sollten.


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