Besteuerung

Im Zuge des Alterseinkünftegesetzes wurde im Jahr 2005 die Besteuerung von Renten neu geregelt. Da dies bei allen Renten aus privaten Versicherungen Anwendung findet, fallen auch Zahlungen aus Berufsunfähigkeitsversicherungen darunter. Nach dieser Neuregelung ist der Ertragsanteil der Renten zu versteuern. Zunächst einmal gilt dabei, dass Rentenzahlungen, die unterhalb des Grundfreibetrages von derzeit 8.004,00 EUR pro Jahr liegen, nicht einkommenssteuerpflichtig sind. Der Grundfreibetrag wird jährlich an das allgemeine Lebenshaltungskostenniveau angepasst. Übersteigt die private Berufsunfähigkeitsrente jedoch den Freibetrag, so ist der Ertragsanteil zu versteuern.

Wie hoch der zu versteuernde Ertragsanteil ausfällt, hängt damit zusammen, für welchen Zeitraum die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird. Hierbei wird der Zeitraum vom Erstbezug der Rente bis hin zum Versicherungsende, also dem Beginn des regulären Eintrittsalters für die Altersrente von 65 beziehungsweise 67 Jahren, als Rentenlaufzeit festgesetzt. Je länger dieser Zeitraum ist, desto höher ist auch der zu versteuernde Ertragsanteil. Die jeweilige prozentuale Höhe des festzusetzenden Ertragsanteils ergibt sich aus der unten stehenden Tabelle, welche in §55 Absatz 2 der entsprechenden Einkommenssteuerdurchführungsverordnung festgelegt wurde. Mit dem anhand dieser Vorgaben errechneten Ertragsanteil wird unter Einbeziehung des persönlichen Grenzsteuersatzes der versicherten Person die Höhe der zu zahlenden Einkommenssteuer berechnet.

Folgendes Beispiel soll diese Systematik verdeutlichen: Ein Versicherter, der zehn Jahre vor seinem regulären Renteneintrittsalter berufunfähig wird, muss einen Ertragsanteil von 12 Prozent seiner Berufsunfähigkeitsrente versteuern. Erhält er eine monatliche Rente von 1.250,00 EUR, so sind also davon 150,00 EUR zu versteuern. Hat der Versicherte einen Grenzsteuersatz von 25 Prozent, so beträgt seine monatliche Steuerlast in diesem Fall 37,50 EUR.

Voraussichtliche Bezugsdauer Steuerpflichtiger Ertragsanteil
1 Jahr 0%
2 Jahre 1%
3 Jahre 2%
4 Jahre 4%
5 Jahre 5%
6 Jahre 7%
7 Jahre 8%
8 Jahre 9%
9 Jahre 10%
10 Jahre 12%
11 Jahre 13%
12 Jahre 14%
13 Jahre 15%
14 bis 15 Jahre 16%
16 bis 17 Jahre 18%
18 Jahre 19%
19 Jahre 20%
20 Jahre 21%
21 Jahre 22%
22 Jahre 23%
23 Jahre 24%
24 Jahre 25%
25 Jahre 26%
26 Jahre 27%
27 Jahre 28%
28 Jahre 29%
29 bis 30 Jahre 30%
31 Jahre 31%
32 Jahre 32%
33 Jahre 33%
34 Jahre 34%
35 bis 36 Jahre 35%
37 Jahre 36%
38 Jahre 37%
39 Jahre 38%
40 bis 41 Jahre 39%
42 Jahre 40%
43 bis 44 Jahre 41%
45 Jahre 42%
46 bis 47 Jahre 43%
48 Jahre 44%
49 bis 50 Jahre 45%


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